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Einlagensicherung

Festgeld gehört zu den beliebtesten Geldanlagen, denn sie bietet ein hohes Maß an Sicherheit.

Grund dafür ist die Einlagensicherung, die eine Rückzahlung der Einlagen bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut, beispielsweise einer Sparkasse, im Falle einer Insolvenz ermöglicht. Die Höhe der Einlagensicherung hängt vom Kreditinstitut ab, denn neben der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro gibt es oftmals noch eine freiwillige Einlagensicherung. Was Einlagensicherung genau bedeutet, wie hoch sie ausfällt und welche Länder der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist eine Einlagensicherung bei der Bank?
  • Wie hoch ist die Einlagensicherung?
  • Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung?
  • So funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland
  • Bezieht sich die deutsche Einlagensicherung auch auf Wertpapiere?
  • Die Einlagensicherung in Europa
  • Mit Anlagen Markt EU-weit Geld anlegen
  • In welcher Höhe sind Gelder und Forderungen abgesichert?

Was ist eine Einlagensicherung bei der Bank?

Mit der Einlagensicherung soll sichergestellt werden, dass Kundeneinlagen inklusive Zinserträge bei Banken und Kreditinstituten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe zurückgezahlt werden können. Die Einlagensicherung sichert dementsprechend sämtliche Einlagenarten wie Sparbriefe, Sicht-, Termin- und Spareinlagen ab. Dazu zählen unter anderem das Girokonto, Sparbuch, Festgeld und Tagesgeld. Gesetzlich geregelt wird die Einlagensicherung im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Dort ist auch die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung festgelegt. Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank sind durch die Einlagensicherung abgesichert.

Beispielbild zur Einlagensicherung

Wann greift die Einlagensicherung?

Geht eine Bank oder ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Sparkasse, insolvent und kann so die Einlagen der Kunden nicht mehr zurückzahlen, greift die Einlagensicherung. Sie stellt sicher, dass alle Einleger ihr Geld und mögliche Zinserträge mindestens in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung erhalten. Zu den Einlegern zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch:

  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • Eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Kleinere Unternehmen

Illustration zur Einlagensicherung

Welche Einlagensicherungssysteme gibt es bei der gesetzlichen Einlagensicherung?

Um die gesetzliche Einlagensicherung umzusetzen, gibt es in Deutschland vier gesetzliche Einlagensicherungssysteme:

  • Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) - sie dient der Absicherung von Privatbanken
  • Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
Zudem gibt es die als Einlagensicherungssystem anerkannten Institutssicherungssysteme:
  • der Sparkassen-Finanzgruppe
  • und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Ist die Institutssicherung auch eine Einlagensicherung?

In Verbindung mit Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken taucht der Begriff Institutssicherung statt Einlagensicherung auf. Die Institutssicherung ist ein Sicherungssystem, das alle Mitglieder vor der Insolvenz bewahren und die Einlagen der Kunden absichern kann. Die institutsbezogenen Sicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken sind von der BaFin als Einlagensicherungssysteme anerkannt. Das bedeutet, dass sie Sicherungseinrichtungen im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes sind. Somit kann die Institutssicherung auch als Einlagensicherung angesehen werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

In Deutschland und den Ländern der Eurozone beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde und Bank. Schweden sichert dagegen Einlagen in eigener Währung ab. Dort sind Einlagen bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen (SEK) abgesichert. Norwegen ist kein Mitglied der EU, bietet aber dennoch eine Einlagensicherung von 2 Millionen Norwegischen Kronen. Je nach Wechselkurs kann die tatsächliche Absicherung in Euro variieren. Aktuell (April 2022) liegt die Einlagensicherung in Schweden bei ca. 101.603 Euro und in Norwegen bei ca. 206.148 Euro. Das ist aktuell das doppelte der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.

Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person?

Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Person und Bank. Haben Einleger mehrere Konten bei einer Bank, wird das Guthaben aller Konten zusammengezählt und bis maximal zur Höhe der Einlagensicherung entschädigt. Besitzen sie Spareinlagen bei mehreren Banken, profitieren sie von der Einlagensicherung pro Bank.

Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung?

Banken und Kreditinstitute können die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung über Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände freiwillig absichern. Dadurch erhöht sich die Summe der Entschädigung, die Einleger im Falle einer Insolvenz ihrer Bank bekommen können. Wie hoch die Einlagensicherung durch die freiwillige Zusatzabsicherung ist, kann jedes Kreditinstitut selbst entscheiden. Es gibt jedoch eine Grenze: Die freiwillige Einlagensicherung sichert maximal 15 Prozent des Eigenkapitals der Bank ab. Bis zum Jahr 2025 soll diese Grenze weiter auf 8,75 Prozent gesenkt werden. Einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung gibt es bei der freiwilligen Einlagensicherung jedoch nicht. Die Einlagensicherungseinrichtungen werden auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

So funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland

Die Einlagensicherung in Deutschland ist durch verschiedene Entschädigungseinrichtungen geregelt. Die freiwillige Einlagensicherung greift allerdings erst, wenn der maximale Betrag der gesetzlichen ausgeschöpft wurde. Das heißt, Entschädigungen werden erst aus dem „Topf“ der gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtungen getätigt und danach wird auf die freiwilligen Sicherungseinrichtungen zurückgegriffen. Die durchschnittliche Sicherungsgrenze liegt laut Angaben des Bundesverbands deutscher Banken bei 190 Millionen Euro pro Kunde und Bank. In welcher Höhe Ihre Bank eine Absicherung bietet, kann in der Regel über das Internet oder die AGBs der Bank herausgefunden werden.

Bezieht sich die deutsche Einlagensicherung auch auf Wertpapiere?

Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, und auch Anteile an Fonds und ETFs sind keine Einlagen, daher sind sie nicht über die Einlagensicherung abgesichert. Das ist allerdings auch nicht unbedingt notwendig, da sich die Wertpapiere und Fondsanteile im Besitz der Anleger befinden und die Banken diese nur verwahren. Kommt es zu einer Insolvenz der Bank, bei dem das Wertpapierdepot eingerichtet ist, können die Wertpapiere und Anteile in der Regel ohne Verluste auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden.

Die Einlagensicherung in Europa

Die Europäische Union hat einheitliche Regeln etabliert, wodurch Spareinlagen durch die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung abgesichert sind. In der Eurozone gilt eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank, in Schweden von bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen. Auch Länder, die keine Mitglieder der Eurozone sind, bieten Einlagensicherungen an. Beispielsweise beträgt diese in Norwegen 2 Millionen Norwegische Kronen und auch in der Schweiz sind Einlagen bis zu 100.000 Schweizer Franken abgesichert.

Mit Anlagen Markt EU-weit Geld anlegen

Tagesgeld und Festgeld gelten nicht nur in Deutschland als sichere Anlageformen, sondern EU-weit. Das hat große Vorteile, denn die Verzinsung der Geldanlagen ist dort meist höher als in Deutschland. Auch bei Anlagen Markt unterliegen alle gelisteten Anlageangebote der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Dabei gilt die Einlagensicherung der jeweiligen Anlagebank. Diese können Kunden im Informationsbogen für Einleger der jeweiligen Anlagebank jederzeit nachlesen. Zusätzlich veröffentlicht Anlagen Markt zur besseren Orientierung für Kunden das Länderrating der EU-Länder.

In welcher Höhe sind Gelder und Forderungen abgesichert?

Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und Bank, nicht pro Konto. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber bzw. jede Kontoinhaberin einen separaten Anspruch auf Entschädigung. Gibt es also zwei Kontoinhaber (zum Beispiel ein Ehepaar), verdoppelt sich der Maximalbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung auf 200.000 Euro. Geschützt sind nicht nur Einlagen in Euro oder sonstigen Währungen der EU-Mitgliedstaaten, sondern in sämtlichen Währungen, wie beispielweise US-Dollar oder Schweizer Franken. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der Maximalbetrag für den Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift auf bis zu 500.000 Euro erhöhen - allerdings nur im Zusammenhang mit folgenden Lebensereignissen: Beträge aus Immobilientransaktionen privat genutzter Wohnimmobilien, Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und beispielsweise verknüpft sind mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod, Auszahlung von bestimmten Versicherungsleistungen, Entschädigungszahlungen für gesundheitliche Schädigungen durch Gewalttaten oder Schäden durch zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen. Die freiwilligen Einlagensicherungsfonds erhöhen den Betrag der Einlagensicherung über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus. Das bedeutet, dass zunächst die gesetzliche Einlagensicherung bis maximal 100.000 Euro bzw. - unter bestimmten Bedingungen - bis maximal 500.000 Euro greift. Nur Schäden, die darüber hinausgehen, übernimmt die freiwillige Einlagensicherung, die privatrechtlich organisiert ist. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf diesen erweiterten Schutz besteht aber nicht. Durch die gesetzliche Anlegerentschädigung haben Sie im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Ein Entschädigungsanspruch besteht, soweit die Gelder auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaats lauten.

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